Reiseerleichterungen für Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderte haben vom 01.09.2011 an freie Fahrt in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn. D. h. in allen Zügen außer IC und ICE. In der Regel gilt das auch für die Regionalbahnen, sollte aber vorab erfragt werden! Dazu benötigen sie den grün-roten Schwerbehindertenausweis sowie ein Beiblatt des Versorgungsamtes mit gütiger Wertmarke.

Bislang durften schwerbehinderte Menschen nur in einem Umkreis von 50 KM um ihren Wohnort kostenfrei Regionalzüge außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen bzw. mussten sich nach dem sog. Streckenverzeichnis richten.

Die neue Bestimmung erlaubt den Betroffenen nun Reisen im ganzen Bundesgebiet. Die Regelungen für die Begleitung, die Mitnahme eines (Blinden-)Hundes oder die kostenlose Platzreservierung bleiben unberührt.